25. Feb. 2016
	
	
	
	
	
	Linz - Die umstrittenen Handelsabkommen TTIP und CETA setzen viel mehr als nur unsere 
Bestimmungen bei Lebensmitteln aufs Spiel. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: 
"Aufgrund des verschärften Wettbewerbs droht der Druck in der Arbeitswelt noch 
weiter zu steigen." Besonders problematisch ist das sogenannte 
Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, welches privaten Investoren 
unakzeptable Klagerechte gegenüber Staaten einräumen würde. Die AK fordert 
Verhandlungstransparenz und die Aufnahme verbindlicher arbeitsrechtlicher 
Regelungen in die Handelsabkommen der EU.
	
	Das Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement) mit Kanada 
ist zwar noch nicht rechtswirksam, aber bereits fertig verhandelt. Jenes mit den 
USA, TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), soll bis 2017 
stehen. Darüberhinaus sind noch mit vielen weiteren Staaten derartige Abkommen 
geplant bzw. in Ausarbeitung.
Dabei geht die Handelspolitik weit über den Abbau von Zöllen hinaus. Sie 
betrifft zahlreiche politische und regulatorische Bereiche und gibt somit einen 
völkerrechtlich verbindlichen Rahmen für die Sozial-und Wirtschaftspolitik auch 
in Österreich vor. Neue Handelsabkommen, wie TTIP, würden den Wettbewerb noch 
weiter verschärfen und dadurch den Druck auf wichtige Schutzstandards für 
Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen erhöhen. Dies würde unter anderem die 
Lebensmittelsicherheit sowie den Daten- und Umweltschutz betreffen. AK-Präsident 
Dr. Johann Kalliauer warnt weiters: "Bei öffentlichen Dienstleistungen wie 
Bildung, Gesundheit oder Wasserversorgung könnte der Druck zur Privatisierung 
steigen. Angesichts dieser weitreichenden Folgen für uns alle ist es daher 
völlig absurd, dass die Verhandlungen zu den Handelsabkommen hinter 
verschlossenen Türen stattfinden."
Besonders problematisch ist das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, 
welches ebenfalls Teil von TTIP werden soll. Damit könnten private Investoren 
Staaten auf hohen Schadenersatz klagen, wenn sie etwa aufgrund neuer Gesetze 
eine Schmälerung ihrer Gewinne orten - zum Beispiel bei verbesserten 
Bestimmungen im Arbeits-, Sozial-, Gesundheits- oder Umweltbereich. Und dies 
nicht etwa auf dem nationalen Rechtsweg, sondern vor einem internationalen 
Schiedsgericht, wo die Verhandlungen zwischen spezialisierten 
Wirtschaftsanwälten grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit 
stattfinden. "Debatten über Verbesserungen im Arbeits- oder Umweltrecht würden 
demnach mit der Angst vor milliardenschweren Klagen multinationaler Unternehmen 
im Nacken geführt werden", gibt AK-Präsident Kalliauer zu Bedenken.
Generell werden Arbeitnehmerinteressen im Rahmen der heutigen Handelspolitik 
viel zu wenig berücksichtigt. So drohe mit TTIP und CETA verschärfte 
transatlantische Konkurrenz und noch mehr Druck auf Löhne und Gehälter und 
Arbeitsbedingungen. Ein Wettlauf um möglichst geringe Standortkosten wird nicht 
aufzuhalten sein, wenn es nicht gelingt, hohe gemeinsame Sozial- und 
Arbeitsrechtsstandards zu schaffen. Diese müssen aber auch einklagbar und mit 
Sanktionen verbunden sein. Das wäre aber bei TTIP nicht der Fall. Denn in den 
USA gelten nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen 
Arbeitsorganisation: die Beseitigung von Zwangsarbeit und die Abschaffung von 
Kinderarbeit. Alle anderen, in denen es etwa um Gewerkschaftsrechte geht - wie 
Vereinigungs- und Kollektivvertragsfreiheit - sind nicht dabei. Auch das Verbot 
von Diskriminierung, in dem etwa gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit von 
Männern und Frauen festgeschrieben ist. In vielen US-Bundesstaaten herrscht 
außerdem ein sehr gewerkschaftsfeindliches Klima.
"Zurücklehnen und warten, bis alles ausverhandelt ist, ist für uns keine Option. 
Wenn unsere zentralen Forderungen - keine Sonderklagsrechte für Konzerne, die 
unmissverständliche Ausnahme öffentlicher Dienstleistungen sowie einklagbare 
Schutzstandards im Arbeits-, Sozial- und Umweltbereich - nicht erfüllt werden, 
wird es von uns keine Zustimmung geben", sagt Kalliauer.
	
	
	Arbeiterkammer Oberösterreich