25. Feb. 2016
Linz - Die umstrittenen Handelsabkommen TTIP und CETA setzen viel mehr als nur unsere
Bestimmungen bei Lebensmitteln aufs Spiel. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer:
"Aufgrund des verschärften Wettbewerbs droht der Druck in der Arbeitswelt noch
weiter zu steigen." Besonders problematisch ist das sogenannte
Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, welches privaten Investoren
unakzeptable Klagerechte gegenüber Staaten einräumen würde. Die AK fordert
Verhandlungstransparenz und die Aufnahme verbindlicher arbeitsrechtlicher
Regelungen in die Handelsabkommen der EU.
Das Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement) mit Kanada
ist zwar noch nicht rechtswirksam, aber bereits fertig verhandelt. Jenes mit den
USA, TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), soll bis 2017
stehen. Darüberhinaus sind noch mit vielen weiteren Staaten derartige Abkommen
geplant bzw. in Ausarbeitung.
Dabei geht die Handelspolitik weit über den Abbau von Zöllen hinaus. Sie
betrifft zahlreiche politische und regulatorische Bereiche und gibt somit einen
völkerrechtlich verbindlichen Rahmen für die Sozial-und Wirtschaftspolitik auch
in Österreich vor. Neue Handelsabkommen, wie TTIP, würden den Wettbewerb noch
weiter verschärfen und dadurch den Druck auf wichtige Schutzstandards für
Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen erhöhen. Dies würde unter anderem die
Lebensmittelsicherheit sowie den Daten- und Umweltschutz betreffen. AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer warnt weiters: "Bei öffentlichen Dienstleistungen wie
Bildung, Gesundheit oder Wasserversorgung könnte der Druck zur Privatisierung
steigen. Angesichts dieser weitreichenden Folgen für uns alle ist es daher
völlig absurd, dass die Verhandlungen zu den Handelsabkommen hinter
verschlossenen Türen stattfinden."
Besonders problematisch ist das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren,
welches ebenfalls Teil von TTIP werden soll. Damit könnten private Investoren
Staaten auf hohen Schadenersatz klagen, wenn sie etwa aufgrund neuer Gesetze
eine Schmälerung ihrer Gewinne orten - zum Beispiel bei verbesserten
Bestimmungen im Arbeits-, Sozial-, Gesundheits- oder Umweltbereich. Und dies
nicht etwa auf dem nationalen Rechtsweg, sondern vor einem internationalen
Schiedsgericht, wo die Verhandlungen zwischen spezialisierten
Wirtschaftsanwälten grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit
stattfinden. "Debatten über Verbesserungen im Arbeits- oder Umweltrecht würden
demnach mit der Angst vor milliardenschweren Klagen multinationaler Unternehmen
im Nacken geführt werden", gibt AK-Präsident Kalliauer zu Bedenken.
Generell werden Arbeitnehmerinteressen im Rahmen der heutigen Handelspolitik
viel zu wenig berücksichtigt. So drohe mit TTIP und CETA verschärfte
transatlantische Konkurrenz und noch mehr Druck auf Löhne und Gehälter und
Arbeitsbedingungen. Ein Wettlauf um möglichst geringe Standortkosten wird nicht
aufzuhalten sein, wenn es nicht gelingt, hohe gemeinsame Sozial- und
Arbeitsrechtsstandards zu schaffen. Diese müssen aber auch einklagbar und mit
Sanktionen verbunden sein. Das wäre aber bei TTIP nicht der Fall. Denn in den
USA gelten nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation: die Beseitigung von Zwangsarbeit und die Abschaffung von
Kinderarbeit. Alle anderen, in denen es etwa um Gewerkschaftsrechte geht - wie
Vereinigungs- und Kollektivvertragsfreiheit - sind nicht dabei. Auch das Verbot
von Diskriminierung, in dem etwa gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit von
Männern und Frauen festgeschrieben ist. In vielen US-Bundesstaaten herrscht
außerdem ein sehr gewerkschaftsfeindliches Klima.
"Zurücklehnen und warten, bis alles ausverhandelt ist, ist für uns keine Option.
Wenn unsere zentralen Forderungen - keine Sonderklagsrechte für Konzerne, die
unmissverständliche Ausnahme öffentlicher Dienstleistungen sowie einklagbare
Schutzstandards im Arbeits-, Sozial- und Umweltbereich - nicht erfüllt werden,
wird es von uns keine Zustimmung geben", sagt Kalliauer.
Arbeiterkammer Oberösterreich