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 10. Mai 2017 Ende der Jagdgatter: Verwaltungsgericht Schleswig in Deutschland bestätigt Verbot
	Adelsfamilie Bismarck muss 1300 ha Jagdgatter auflösen und die Trophäenjagd dort nach 140 Jahren beenden
	
		
		     
 
	
	Wien - Deutschland ist Österreich wieder einmal voraus. In Schleswig-Holstein wurde  schon 1999 mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren ein Verbot von Jagdgattern  erlassen. Doch 2014 weigerten sich die dortigen GatterbetreiberInnen, ihre  Jagdgatter zu schließen und zogen vor Gericht. Wie in Österreich fühlen sich  „die oberen 10.000“ auch in Deutschland durch Gesetze nicht gebunden. Jetzt hat  das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das Gatterjagdverbot  verfassungskonform ist. Der Adelsfamilie Bismarck mit ihren 1300 ha großen  Jagdgattern bleibt damit nur noch eine Verfassungsbeschwerde. Betreiber Gregor  von Bismarck, der sich Graf nennt, behauptet, die Jägerschaft würde sein Angebot  von leichten Abschüssen großer Trophäen gegen viel Geld schätzen. Der  Umweltminister von Schleswig-Holstein meinte dazu „Wer heute noch Jagdgatter  betreibt, ist im Zeitalter des Feudalismus stecken geblieben“ und der  Naturschutzbund sprach von einem „Jagd-Bordell“. Aussagen, die in Österreich nur  der VGT trifft und dafür von der Jägerschaft als radikal und fanatisch  bezeichnet wird. PolitikerInnen und Naturschutzbund in Österreich würden eine  derartige Kritik an der Gatterjägerschaft niemals zu äußern wagen. Hierzulande  herrschen andere Verhältnisse, da hat die Jägerschaft deutlich mehr politische  Macht. VGT - Verein gegen Tierfabriken 
 
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