Themenkreis * Registrierkassenpflicht: Willkürakt und Umweltbedenklichkeit 

Kat.: Konsumentenschutz/tipps

 

28. Jan. 2016

Registrierkassenpflicht: Willkürakt und Umweltbedenklichkeit



Wien - Von der neuen gesetzlichen Regelung der Registrierkassenpflicht sind alle Unternehmen betroffen, deren Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- und der Barumsatz dieses Betriebs € 7.500,- im Jahr überschreiten. Unternehmen, auf die diese Kriterien zutreffen müssen ab dem 1.1.2016 bei Bahrzahlungen einen Beleg erstellen und dem Käufer aushändigen. Diese neue Regelung verlangt auch von den Käufern Verpflichtungen ab: die Belege müssen von den Käufern entgegen genommen werden und zumindest bis außerhalb der Geschäftsstelle mitgeführt werden. Kommt dem der Käufer nicht nach, kann er auf der Straße von Kontrollorganen der Finanzbehörden überprüft und abgemahnt bzw. abgestraft werden.

Dies alles geschieht mit der Absicht Steuerbetrug im Barzahlungsfall einen Riegel vorzuschieben - so die Meinung der regierungsverantwortlichen Politik, die sich aus dieser Maßnahme Steuereinnahmen versprechen, um das 2015 neu geschnürte Steuerpaket teilweise gegenfinanzieren zu können. Fachleute bezweifeln jedoch stark, dass sich dadurch spürbare Mehr-Einnahmen generieren lassen.

Giftiger Massenmüll
Diese neue Verordnung bringt vorallem Kleinbetriebe in Bedrängnis, da die neue Gerätschaft auch finanziert werden will/muss. Doch das ist nicht die einzige Sorge rund um dieses neue Bestimmung: Was die verantwortlichen Politiker  nicht berücksichtigt haben sind umwelttechnische Aspekte. Die meisten Registrierkassensysteme verwenden Thermopapier, das zum größten Teil den Giftstoff Bisphenol A (BPA) enthält. UND: Registrierkassen verbrauchen Unmengen von solchem Papier. Ein Trafikant aus Krems (so in einem Bericht der Tageszeitung Kurier) hat aus seinen bisherigen Tages-Ausdrucken errechnet, dass er mit seinen Kassenbons pro Jahr eine Papierschlange von 24 Kilometer Länge produzieren wird.
Gleicher Trafikant schätzt, dass seine Branche hochgerechnet pro Jahr einen Papiermüll von 57.600km erzeugen wird (dabei ist er von 2.400 Trafiken österreichweit ausgegangen). Mit dieser Menge kann man eine Papierschlange praktisch 1,5 Mal um den Äquator wickeln - und das nur von der Trafik-Branche. Für jeden "Normalsterblichen" ist es einfach nachvollziehbar, dass diese neue Verordnung weder der Natur noch dem Menschen wirklich gut tut. Wie oft kann man den giftigen Thermopapiermüll um den Äquator wickeln, wenn sämtliche Branchen berücksichtigt werden? "viel Stoff" zum Nachdenken für die Politik.
Zur Sorge Anlass gibt auch der Umstand, dass die mit Gift durchsetzten Kassabons wieder in das Altpapier-Recycling zurück finden und somit die Papierindustrie so in einem beträchtlichen Umfang kontaminiert wird.
Bleibt nur zu hoffen, dass Vernunft einkehren wird und sich die Verantwortlichen wieder erinnern, dass ein System so beibehalten werden könnte, wie es seit Jahrzehnten zur Zufriedenheit aller funktioniert hat - auch die der Finanzbehörden, die in der Vergangenheit nicht ein derartiges Misstrauen den österreichischen Verkäufern entgegen gebracht haben. Kontrollmöglichkeiten haben/hatten die Behörden auch ohne diese Neuverordnung.

Quellen:
Kurier: http://kurier.at/chronik/oesterreich/muellberg-aus-der-registrierkasse/174.492.998
ORF: http://orf.at/stories/2320132/2319118/
 

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