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28. Jan. 2016
Registrierkassenpflicht: Willkürakt und Umweltbedenklichkeit
Wien - Von der neuen gesetzlichen Regelung der Registrierkassenpflicht sind alle
Unternehmen betroffen, deren Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- und der
Barumsatz dieses Betriebs € 7.500,- im Jahr überschreiten.
Unternehmen, auf die diese Kriterien zutreffen müssen ab dem 1.1.2016 bei
Bahrzahlungen einen Beleg erstellen und dem Käufer aushändigen. Diese neue
Regelung verlangt auch von den Käufern Verpflichtungen ab: die Belege müssen von
den Käufern entgegen genommen werden und zumindest bis außerhalb der Geschäftsstelle mitgeführt
werden. Kommt dem der Käufer nicht nach, kann er auf der Straße von
Kontrollorganen der Finanzbehörden überprüft und abgemahnt bzw. abgestraft
werden.
Dies alles geschieht mit der Absicht Steuerbetrug im Barzahlungsfall einen
Riegel vorzuschieben - so die Meinung der regierungsverantwortlichen Politik,
die sich aus dieser Maßnahme Steuereinnahmen versprechen, um das 2015 neu
geschnürte Steuerpaket teilweise gegenfinanzieren zu können. Fachleute
bezweifeln jedoch stark, dass sich dadurch spürbare Mehr-Einnahmen
generieren lassen.
Giftiger Massenmüll
Diese neue Verordnung bringt vorallem Kleinbetriebe in Bedrängnis, da
die neue Gerätschaft auch finanziert werden will/muss. Doch das ist nicht die
einzige Sorge rund um dieses neue Bestimmung: Was die verantwortlichen Politiker
nicht berücksichtigt haben sind umwelttechnische
Aspekte. Die meisten Registrierkassensysteme verwenden Thermopapier, das zum
größten Teil den Giftstoff Bisphenol A (BPA) enthält. UND: Registrierkassen
verbrauchen Unmengen von solchem Papier. Ein Trafikant aus Krems (so in einem
Bericht der Tageszeitung Kurier) hat aus seinen bisherigen Tages-Ausdrucken
errechnet, dass er mit seinen Kassenbons pro Jahr eine Papierschlange von 24
Kilometer Länge produzieren wird.
Gleicher Trafikant schätzt, dass seine Branche hochgerechnet pro Jahr einen
Papiermüll von 57.600km erzeugen wird (dabei ist er von 2.400 Trafiken
österreichweit ausgegangen). Mit dieser Menge kann man eine Papierschlange
praktisch 1,5 Mal um den Äquator wickeln - und das nur von der Trafik-Branche. Für
jeden "Normalsterblichen" ist es einfach nachvollziehbar, dass diese neue
Verordnung weder der Natur noch dem Menschen wirklich gut tut. Wie oft kann man
den giftigen Thermopapiermüll um den Äquator wickeln, wenn sämtliche Branchen
berücksichtigt werden? "viel Stoff" zum Nachdenken für die Politik.
Zur Sorge Anlass gibt auch der Umstand, dass die mit Gift durchsetzten Kassabons
wieder in das Altpapier-Recycling zurück finden und somit die Papierindustrie so
in einem beträchtlichen Umfang kontaminiert wird.
Bleibt nur zu hoffen, dass Vernunft einkehren wird und sich die Verantwortlichen
wieder erinnern, dass ein System so beibehalten werden könnte, wie
es seit Jahrzehnten zur Zufriedenheit aller funktioniert hat - auch die der
Finanzbehörden, die in der Vergangenheit nicht ein derartiges Misstrauen den
österreichischen Verkäufern entgegen gebracht haben. Kontrollmöglichkeiten
haben/hatten die Behörden auch ohne diese Neuverordnung.
Quellen:
Kurier:
http://kurier.at/chronik/oesterreich/muellberg-aus-der-registrierkasse/174.492.998
ORF:
http://orf.at/stories/2320132/2319118/
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