Themenkreis * Volksbegehren: Bedingungsloses Grundeinkommen in der Höhe von 1200 Euro 

Kat.: Konsumentenschutz/tipps

 

14. Nov. 2019

Volksbegehren: Bedingungsloses Grundeinkommen in der Höhe von 1200 Euro

Volksbegehren 18. November bis 25. November 2019

Wien - Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit weil von den großen Medien nicht weiter beachtet, wurde im Mai dieses Jahres im Bundesministerium für Inneres dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Österreich stattgegeben.

Text des Volksbegehrens
 
 Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.- € für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung an gestrebt! Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Bedingungsloses Grundeinkommen“: Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde; Österreich gehört zu den reichsten Ländern auf diesem Planeten und kann es sich leisten allen seinen Bürgerinnen ein menschenwürdiges Leben mittels eines bedingungslosen Grundeinkommens zu ermöglichen; Eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94% aller in Österreich getätigten Finanztransaktionen bietet allen österreichischen Staatsbürgerinnen die Möglichkeit, ein Leben in Freiheit, Würde und Selbstbestimmung zu führen. Enorme Einsparungen auf bürokratischer Ebene sind ebenso ein großes Plus wie eine daraus resultierende schlanke Verwaltung. Gesundheitsleistungen werden durch eine neue Form solidarischen Handelns und Einsparungen auf bürokratischer Ebene ermöglicht.
 
Das Bedingungslose Grund Einkommen ist eine passende Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart. Nicht nur aus der Perspektive der Einzelnen, die ohne Existenzangst mutiger ihr individuelles Leben gestalten können, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene. Denn das BGE ist nicht einfach ein Sozialtransfer vom Staat in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger. Es verspricht, ein wirksamer Ansatz für die Stärkung von Teilhabechancen und den sozialen Zusammenhalt zu sein und eine nachhaltige Gesellschaftsentwicklung zu fördern.
In einer Zeit, in der erwerb-bringende Arbeit nicht mehr staatlich zu gewährleisten ist und immer mehr Menschen, statt aus Lohnabhängigkeit befreit, in unwürdige soziale und wirtschaftliche Abhängigkeiten getrieben werden (Mindestsicherung), hätte so jeder Mensch ein Einkommen, auch wenn er durch die Automatisierung und Rationalisierung in Produktion und Verwaltung aus der Arbeit entlassen wird. Außerdem hätte jeder Mensch die Möglichkeit, frei von Existenzsorgen diejenigen Arbeiten zu übernehmen, die er – angesichts der sich immer mehr verschlechternden Lage im Sozialen, in Wissenschaft und Bildung, auf dem Sektor der Kunst, der Umwelt, der Gesundheit, der Erziehung, der Kultur – selbst für sinnvoll hält.
 Aus dem Blickwinkel der Care Ethik ist das BGE eine Möglichkeit, Machiavellische Gesellschaftsstrukturen aufzuweichen und Menschen in solidarischem Handeln wieder näher zu bringen!
 
Quelle: Bundesministerium für Inneres
Alle Informationen zum genauen Inhalt, Eintragungsfrist etc. auf:
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Bedingungsloses_Grundeinkommen/

Bundesministerium für Inneres

 

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